Auch wenn es ein überschaubares Volumen an Spezialfondsmandaten ist - die HASPA nutzt für die gesetzliche und vertragliche Anlagegrenzprüfung die Plattform der BNY Mellon.
Es scheint, als würde sich gerade für diesen Service das Auslagern in Deutschland gut durchsetzen. Hier ist vermutlich das Depotbankrundschreiben der BaFin von Mitte letztes Jahres nicht unschuldig. Bei den weiteren präzisierten Anforderungen aus ebendiesem Rundschreiben (z.B. die Gebührenkontrolle und hier insbesondere der erfolgsabhängigen Gebühren, der NAV-Kontrolle oder der Bestandsführung für nicht-verwahrfähige Vermögensgegenstände) scheint das nicht der Fall zu sein - jedenfalls sind mir bislang keinerlei Auslagerungsaktivitäten dazu bekannt.
Welcome to this blog!
For more information about this blog check out the blog note: I-2008 or all blog notes
Wednesday, November 02, 2011
Hamburger Sparkasse mandatiert BNY Mellon Service als Serviceprovider
Posted by
Ronald Knecht
at
9:39 AM
0
comments
Labels: BaFin, BNY Mellon, Fees, German, Germany, HASPA, Investment Compliance, Outsourcing
Subscribe to:
Posts (Atom)